Gentech Glace (Speiseeis)

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat im Oktober die Bewilligung für den Einsatz von Gentechnologie in Glace erteilt (Link BAG). Es handelt sich dabei um ein Eis-strukturierendes Protein (SP Typ III HPLC 12) in der Herstellung von Speiseeis. Das Protein wird mit Hilfe von gentechnisch veränderter Hefe hergestellt und erlaubt die Bildung von feineren Eiskristallen im Gegensatz zum klassischen Gefriervorgang. Das an und für sich könnte uns ja egal sein, nur stört mich daran, dass beim Endprodukt keine Deklarationspflicht besteht. Da im Endprodukt nicht direkt gentech veränderte Produkte vorkommen, sondern die gentech Produkte „nur“ für die Produktion des Proteins gebraucht werden, ist dies gemäss Schweizer Gesetzgebung auch nicht deklarationspflichtig. (Siehe dazu auch die Meldung von Espresso – DRS1).

Das BAG stützt sich auf das Gesetz und sagt, dass die Politik dies ändern müsste, damit sie eine solche Bewilligung ablehnen könnte. Als Endkonsument hat man dadurch keine Transparenz. Der Produzent kann, muss aber nicht deklarieren. Und wenn er deklariert, schreibt er vom Eis-strukturierenden Protein, von dessen man sich nichts vorstellen kann.

In den umliegenden EU-Staaten ist diese Produktionsmethode schon länger erlaubt. Unilever verwendet das Protein beispielsweise bei der Produktion von Twister und Solero (Siehe hier).

Der Einsatz von Gentechnologie gibt es übrigens auch in anderen Bereichen. Beispielsweise kann in der Käseproduktion ebenfalls Gentech Lab verwendet werden, um Käse herzustellen, ohne dass man dies deklarieren muss. Lab ist ein Gemisch aus Enzymen, welches aus dem Labmagen junger Wiederkäuer im milchtrinkenden Alter gewonnen und zum Ausfällen des Milcheiweisses bei der Herstellung von Käse benötigt wird (Siehe wikipedia). Nun gibt es jedoch verschiedene Arten, wie man diesen Labstoff herstellen kann. Einer davon ist mittels gentechnisch veränderter Bakterienstämme. In der Schweiz sollte dies in einem freiwilligen Verzicht des Branchekodex noch nicht verwendet werden (Siehe dazu switzerland-cheese.ch -> „Was für Labstoffe gibt es“). Die Frage ist jedoch, ob man sich an den Kodex hält… solange keine Deklarationspflicht besteht, bricht man ja auch keine Gesetze.

Ein anderes Beispiel ist die Fruchtsaft-Produktion (z.B. Orangensaft oder Apfelsaft) und auch Wein. Eigentlich ein pflanzliches Produkt. Nun gibt es aber Produktionsmethoden, welche mit tierischer Gelatine geklärt respektive geschönt werden. Die Gelatine bindet alle gröberen Partikel in der Flüssigkeit und sinkt mit ihnen zu Boden. Dadurch erreicht man einen klaren Saft ohne lange auf das natürliche Absinken warten zu müssen. Schlussendlich filtert man die Gelatine wieder raus, sonst müsste man sie ja deklarieren. In der Migros werden beispielsweise alle klaren Säfte der Firma Bischofszell (Apfel-, Birnen- und Traubensaft) mit Gelatine behandelt. (Siehe auch vegetarismus.ch).

Ich finde grundsätzliche sollte der Endkonsument wissen dürfen, wie etwas produziert wird. Es kann doch nicht sein, dass so etwas nicht deklariert werden muss.

P.S. Folgende Säfte von Coop sind laut KonsumentInnendienst (August 2012) vegan (laut vegan.ch) :

  • Orangensaft, Bio und konventionell
  • Traubensaft, konventionell
  • Grapefruitsaft, Bio und konventionell
  • Ananassaft, konventionell

Folgende Säfte von Migros sind laut KonsumentInnendienst (August 2012) vegan:

  • Bio Biotta Säfte (exkl. Säfte mit Molke und Traubensaft)
  • Sarasay Fruchtsäfe (exkl. Sarasay Exotic Islands)
  • Bio Apfelsaft 1.5L
  • Bio Apfelschorle 0.5L
  • Traubensaft rot 1L

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